Inhaltsverzeichnis
- Was ist dran an den Plänen?
- Wieso überhaupt hier bei uns?
- Wer betreibt die Anlage?
- Wer ist der Nutznießer?
- Wieviel kostet das?
- Wieviel bringt das?
- Wer bekommt den Strom?
- Wie groß wird das?
- Woraus besteht das?
- Wieviel CO2 kann das einsparen?
- Wieviel Platz braucht das?
- Wem schadet das vielleicht?
- Wer bewilligt das?
- Wie lange hält das?
- Wer entsorgt das?
Entnommen der Präsentation von Simonsfeld & Ökostrom für den Gemeinderat Burgkirchen:
Dokument: „Microsoft PowerPoint – 20240513_Präsentation-Lachforst_Gemeinde Neukirchen_Bürgermeister+GR“ Seite 10
Derzeit gibt es nur Gespräche / Vorverträge mit Grundstückseigentümern im Lachforst (Vorverträge sind bereits bindend!), in Planung sind 7 Windkraftanlagen (WKA)
Wieso überhaupt hier bei uns?
S10 „Publikationsbericht Österreichs Windpotential bei unterschiedlichem Ausmaß der Flächennutzung“ der Energiewerkstatt – Technisches Büro und Verein vom 10.11.2023
Das Standortgebiet Lachforst weist mit 4,5-5m/s durchschnittlicher Windgeschwindigkeit ein sehr geringes Windenergie-Potential auf. Dieser Windatlas wurde allerdings aufgrund von Modellrechnungen simuliert und beruht nicht auf tatsächlichen flächendeckenden Messungen. Solche würden erst nach Umwidmung und nach Erteilung der Errichtungsbewilligung vor Ort durchgeführt.
„Grundsätzlich muss bei der Modellierung von Windparks in bisher ungekannten Größen von einer hohen Unsicherheit ausgegangen werden.“ (IWES-Bericht = Fraunhofer- Institut für Windenergiesysteme)
Tiefergehende Informationen finden Sie im PDF der Energiewerkstatt:
Wer betreibt die Anlage?
Als Betreiber fungiert nach bisherigen Informationen ein Konsortium aus Oekostrom AG (ein Stromanbieter der Strom lt. Firmenangaben nur aus erneuerbaren Quellen bezieht) und Windkraft Simonsfeld AG (ein Entwickler und Betreiber von Windkraft- und Sonnenstromanlagen).
(https://oekostrom.at/ , https://www.wksimonsfeld.at/ )
Wer ist der Nutznießer?
In erster Linie der Betreiber. Windkraftanlagen-Strom wird zurzeit intensiv gefördert, zum einen bei der Errichtung, zum anderen auch bei den Einspeisetarifen (siehe Frage: Wieviel bringt das?)
Garantierte Einspeisevergütung für Windkraftbetreiber in Österreich 9,6 Cent/kWh. Diese erhält der Betreiber auch für fiktiv erzeugten Strom, der nicht ins Netz eingespeist werden kann, d.h. wenn aufgrund mangelnder Netzkapazitäten die WKA abgeschaltet werden muss, und auch dann, wenn aufgrund von Strom-Überangebot der Strompreis negativ ist (d.h. für gelieferten Strom auch noch draufgezahlt werden muss)
Die Gemeinde ist kein offizieller Nutznießer einer Windenergie-Anlage. Der Gemeinderat ist lediglich mit seiner Zustimmung zur Umwidmung für die Errichtungsmöglichkeit verantwortlich. (Aus Erfahrungsberichten in anderen Gemeinden ist bekannt, dass es teilweise enorme „Zuwendungen“ gibt).
Grundbesitzer (Erträge aus Pachtverträgen sind allerdings steuerpflichtig)
Stromkunden? (siehe Frage: Wer bekommt den Strom) – und wie lange?
Wieviel kostet das?
Erzeugungskosten – nach Betreiber-Angaben kostet die Errichtung je nach Standort 4-6 Mio. Euro/WKA, das entspricht 0,66 – 0,98 Mio € /MW Leistung [MW/Megawatt = maximale Leistung im Dauerbetrieb pro Anlage]
Betriebskosten – zu Betriebskosten und Entsorgungskosten liegen keine verlässlichen Angaben vor. Es gibt dazu jedoch einige Stellungnahmen
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag Windstrom- Erzeugungs- und Betriebskosten
Wieviel bringt das?
An Energieausbeute:
(lt.Hersteller) erzeugt eine WKA 7,2 MW. Davon sind ca 20 % = 1,5 MW effektiv nutzbar (bei Landwindrädern liegt der Kapazitätsfaktor bei ca. 20 % Ausnutzung – d.h. wie viel von der installierten Nennleistung in der Realität nutzbar gemacht werden kann)
Eine Windkraftanlage arbeitet ab Windgeschwindigkeit von 2-4 m/s [7.2-14.4 km/h] bis 25m/s [90 km/h] – ¼ der WK-Anlagen erreichen nur eine Auslastung von 20% [lt. NZZ]
Bei der erzeugten Energie handelt es sich um sogenannten „Flatterstrom“, da Wind ja nicht konstant weht, und es natürlich auch Flauten gibt. Dies muss durch Kraftwerke, die konstanten Strom liefern (Wasser, Gas, Kohle, Speicher), ausgeglichen werden. (s. auch oben: Netzüberlastung – Ausfallkosten – EEG-Zahlungen)
Der Strombedarf in Oberösterreich beträgt derzeit ~14 TWh [Terawattstunden = 14 Billionen Wattstunden], 100 Windräder liefern ~ 0,6 TWh Strom (= 0,6-0,9% des Energiebedarfs in OÖ = Strom + fossile Energieträger)
Energiebedarf Österreich: ~420TWh, davon 73Twh Strom elektrische Energie (= 1/5, von diesem Fünftel kommt 7,6% der Energie [= 5,5TWh]von WKA)
An finanziellem Nutzen
- Die Einspeisevergütung für Betreiber von Windkraftanlagen in Österreich beträgt 9,6 cent pro kWh (PV-Anlagen-Besitzer erhalten max. 3-4 cent / kWh)
- EEG als verdeckte Subvention, einerseits für die Errichtung, andererseits für den Betrieb [s. auch oben: Netzüberlastung – Ausfallkosten – EEG-Zahlungen]
- Abregelung: Ist ein Überangebot an Energie vorhanden (Wind, Sonne), dann muss Strom abgeregelt werden, das bedeutet, dass nicht Wind- sondern Wasserkraftwerke gedrosselt bzw. teilweise Wasser an den Turbinen vorbeigeleitet werden muss. Auch Wasserkraftwerke erhalten aber die nicht erzeugten kWh vergütet.
- Veräußerungsmöglichkeit durch die Betreiber [sowohl einer errichteten Anlage, als auch einer erteilten Anlagebewilligung]
Zur Abbildung:
In der Abbildung zeigen die Konturen der dunkelblauen Flächen den zeitlichen Verlauf der gesamten
Leistungseinspeisung aller deutschen Onshore-Windenergie-Anlagen (62.259 MW Nennleistung im
Berichtsmonat) an. Die hellblauen Flächen beziehen sich auf die Offshore-Windenergie-Anlagen in der
Nord- und der Ostsee (9.063 MW Nennleistung). Der mit der roten Linie nach oben begrenzte
Hintergrund symbolisiert die installierte Nennleistung (71.322 MW; 71,3 GW), die bei zeitlich im
Berichtsmonat durchgehend optimalen Wetterbedingungen mit hohen Windgeschwindigkeiten
oberhalb 15 m/sec (54 km/h) bei 100 %-Betrieb dauerhaft ins Stromnetz eingespeist werden könnte.
Technische Erläuterungen und Informationen finden Sie hier:
Wer bekommt den Strom?
Der regionale Strombedarf im Bezirk ist trotz ansässiger energiezehrender Industrien durch Wasserkraftwerke am Inn gedeckt. Ein hoher Bedarf besteht vor allem in der Wacker Chemie AG am Standort Burghausen. Sollte unser Lachforst für Exportstrom herhalten?
Wohin mit zu viel Strom? Weder Netz- noch Speicherkapazitäten sind zur Zeit in Österreich (auch in D) ausreichend. Bei Stromspitzen besteht die (wirtschaftlich unsinnige) Abschaltnotwendigkeit von Flusskraftwerken, da WKA vor PV-Anlagen und diese vor Wasserkraftwerken Einspeise-Vorrang haben.
Frage: Wie viele Haushalte kann eine WKA versorgen? – Antwort: keinen Einzigen dauerhaft, da eine WKA keine Grundlastdeckung erfüllen kann, die Stromschwankungen müssen anderweitig ausgeglichen werden.
Auf gut Deutsch, hinter jeder Wind“kraft“anlage steht ein grundlastfähiges Kraftwerk (Wasser etc)
Wie groß wird das?
Geplante Höhe bis zur Nabe / zum Generator 199m, Gesamthöhe bis zur Rotorspitze 289m, der Durchmesser des Rotorkreises beträgt 180m [= überstrichene Rotorfläche] – Angaben lt. bisherigen Informationen.
Die Geschwindigkeit an der Rotorspitze beträgt 130 km/h bei 5 Umdrehungen/Min., bis zu 390 (!) km/h bei 16 U/Min.
Zum Vergleich: Das neueste Windrad in Munderfing (Errichtung 2022) hat eine Gesamthöhe bis zur Rotorspitze von 234m, es ist das derzeit höchste in Österreich.
Woraus besteht das?
- Stahlbeton [Sockel – ~1000m³ Beton = 7000t + ~150-200t Baustahl, Turm ~2800t Stahlbeton])
- Verbundstoffe wie GFK = Glasfaser [Epoxid, PE, PU] und Balsaholz [Rotorblätter] 25-40t)
- Metalle und Halbmetalle [Gondel/Generator ~300kg, Aluminium, Kupfer-Verkabelung ~30t, Mangan, Selen, Molybdän, Niob], Seltene Erden [Neodym u.a., hauptsächlich aus China]
- Öle [Schmierstoff, Kühlflüssigkeit]
- Gase [SF6 = Schwefelhexafluorid, Trafo-Isolation]
- PFA [polyfluorierte Alkylsubstanzen = „Ewigkeits“-Chemikalien, für Beschichtung der Rotorblätter]
Weitere Informationen finden Sie >hier<
Wieviel CO2 kann das einsparen?
Dies hängt ab von Größe, Laufzeit, tatsächlichen Betriebszeiten – lt. Angaben von Herstellern betragen die CO2-Einsparungen ~366g CO2 pro kWh [Kilowattstunde = Maß für Arbeitsleistung der Turbine] 1 Hektar Wald speichert 10 Tonnen CO²/Jahr
Die CO2-Emissionen betragen lt. Herstellerangaben ~9g pro kWh [CO2-Produktion durch Bau, Aufstellung und Betrieb]. Zu berücksichtigen ist bei den Emissionen allerdings auch der CO2-Verlust durch die Wald-Rodungen, den Aufforstungen erst langfristig und nur teilweise wieder wett machen können.
Wieviel Platz braucht das?
Flächenbedarf ~1 Hektar = 10.000m² (entspricht ~20 Bauparzellen) für die Aufstellung,
0,3 Hektar lt. Betreiber für den Betrieb. 0,7 Ha würden „rückgebaut“, bzw. aufgeforstet (?)
(Eine Bauparzelle in Österreich benötigt durchschnittlich 500-800m² pro freistehenden Haus)
Erdaushub für Sockel
Zufahrtsstraßen und Platz für Montage/Kran (die Lagerung von Rotorblättern und Turmteilen soll lt. Betreiber außerhalb des Lachforstes erfolgen)
Wem schadet das vielleicht?
Lärm (Schall)
durch Verwirbelungen an den Rotorblättern entstehen rauschende Flattergeräusche, sogenanntes „Wuschen“, welches trotz niedriger Lärmpegel als sehr unangenehm empfunden wird.
Weiterführende Info siehe >hier<
Infraschall
(Schall unterhalb der Hörschwelle [<10Hz = Hertz]) – spürbare Schwingungen (vergleichbar mit dem Spüren von Bassfrequenzen in Disco), können unbewusste Hirnareale, Gleichgewichtsorgan und Körperzellkommunikation beeinträchtigen, die Folge sind Schlafstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Herzmuskelzell-Beeinträchtigung
Weitere Informationen >hier< und >hier< auch sehr zu empfehlen >hier<
Chemie
Verwendung von PFA’s [= per- und polyfluorierte Alkysubstanzen, sog. „Ewigkeits-Chemikalien“] für die Oberflächenbehandlung (können durch Materialschwund [180kg /Jahr /Windrad] ins Grundwasser gelangen, Immunbeeinträchtigung, Hormonwirkung, erhöhtes Krebsrisiko) sowie von Ölen aus der Schmierung, und von Gasen aus Trafo’s
Schattenwurf
in Tagesrandzeiten, in D werden gesetzlich maximal 6 Std/Jahr toleriert, in Ö 30 Std/Jahr
Eis
Leistungsabfall, Eiswurf / Eisfall (bislang keine Verletzung von Menschen in Deutschland berichtet, jedoch von Tieren), Unwuchten (und damit Schädigungspotential für die Anlage)
Unfälle
Brände, Ölaustritte, herabstürzende Bauteile (Rotor, Gondel), Verletzungen von Personen bei Wartungsarbeiten, usw.
Trinkwassergefährdung – siehe Chemie
Natur
– Beeinträchtigung der Pflanzenwelt (Flora – Landschaftszerstörung und Bodenversiegelung [Austrocknung der Böden – durch Wind bzw. Verwirbelungen, zusätzliche Erwärmung durch kahle Flächen]),
– Beeinträchtigung der Tierwelt (Fauna – Vögel [Großgreifer], Fledermäuse [durch Schalldruck], Insekten [in D täglich 1 Million durch WKA getötet])
– Veränderung des örtlichen Klimas (Erwärmung in Waldschneisen durch WKA-Errichtung, Stress der umgebenden Bäume führt zu Schädigung und Anfälligkeit für Schädlingsbefall.
Vermögensverluste
Verringerung des Touristisches Potentials durch Störung des Landschaftsbildes, Wertverlust von benachbarten Immobilien, Waldschäden durch vermehrte Erwärmung, durch verringerten Sturmschutz
Wer bewilligt das?
Zurzeit noch: Gemeinderat [Geldzuwendungen an Gemeinden um Zustimmung zur Flächenumwidmung zu erzielen – [s. Lohnsburg]), ab 2025: RED III – Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU = „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“, durch Bundesländer ausgewiesen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] kann ein Projekt verzögern, aber in der Regel nicht mehr verhindern
Eine Gemeinde (Grünbach im Mühlviertel) hat sinnvollerweise ein Moratorium beschlossen, das bedeutet, 10 Jahre lang erfolgt dort keine Genehmigung zum Bau einer WKA, um zwischenzeitige Entwicklungen und technische Neuerungen abzuwarten [GR-Beschluss vom 20. Juni 2024]
Weiterführende Unterlagen:
Wie lange hält das?
lt. Hersteller 20-30 Jahre. Teilweise werden WKA nach 10 Jahren Laufzeit „erneuert“, das bedeutet abgebaut und durch neuere bzw. größere WKA ersetzt.
Wer entsorgt das?
Es wird immer von einem hohen Prozentsatz der Recycelbarkeit seitens der Betreiber gesprochen. In der Realität gestaltet sich dies sehr aufwendig (Stahlbeton) bzw. (bei Rotorblättern aufgrund von Verbundwerkstoffen) unmöglich. Betonsockel müssen nur 1m abgetragen werden, der Rest darf im Waldboden verbleiben (!)
Laut unserer Informationen sind keine Entschädigungsansprüche an Betreiber sobald WKA behördlich genehmigt möglich.
Disclaimer & Fußnote:
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