Auszug aus der Zusammenfassung:
„Die Errichtung zweier Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 200 m und einer erwartbaren Gesamtleistung von 14,4 MW ist geplant.
In Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten fachlichen Stellungnahmen – diese werden beiliegend zur Kenntnis gebracht – wird mitgeteilt, dass die Änderung in der vorliegenden Form aus fachlicher Sicht negativ zu beurteilen ist.“
Die Original PDF zum Download hier:
Auszug aus dem forstwirtschaftlichen Gutachten:
„Grundsätzlich ist das vorgelegte Projekt daher äußerst mangelhaft.
Aus forstfachlicher Sicht kann jedoch ausgeführt werden, dass der in sich geschlossene (westliche) Bereich des Lachforstes für die Aufrechterhaltung der positiven, im öffentlichen Interesse gelegenen überwirtschaftlichen Funktionen des Waldes, insbesondere als Pufferzone zu den großen, ebenfalls zum überwiegenden Teil in der KG Mitternberg ansässigen Industriebetrieben, als wesentlich erachtet wird.
Die Rodung von Waldflächen, deren positive Auswirkungen auf das Klima bekannt sind, ausgerechnet mit dem Argument des Klimaschutzes zu begründen, wird jedenfalls kritisch gesehen.
Daher sind die vorliegenden geplanten Änderungen Nr. 70 des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 und Nr. 24 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2 der Gemeinde Neukirchen an der Enknach abzulehnen.“
Auszug aus dem Gutachten zur Raumordnung:
Den übermittelten Unterlagen ist nur ein Abstand unter 1000 m zum nächstgelegenen, über-wiegend für Wohnzwecke genutzten Gebäuden im Grünland zu entnehmen.
Somit kann aus fachlicher Sicht der Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie des Örtlichen Entwicklungskonzeptes nicht zugestimmt werden.